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Ratgeber

So viel zahlst du beim Zahnarzt wirklich selbst

Von Zahnplus24 Redaktion · 30. März 2026

Moderne Zahnarztpraxis

Dein Eigenanteil ist höher, als du denkst

Wenn du zum Zahnarzt gehst, bekommst du nicht einfach einen Anteil deiner Rechnung erstattet. Seit 2005 gilt das Festzuschuss-System (§ 55 SGB V). Für dich bedeutet das: Deine Kasse zahlt einen festen Betrag pro Befund. Egal, welche Behandlung du wählst.

Dieser Festzuschuss deckt etwa 60 % der Regelversorgung ab. Regelversorgung heißt: die einfachste, medizinisch ausreichende Lösung. Führst du dein Bonusheft lückenlos, steigt der Zuschuss auf 70 % (nach 5 Jahren) bzw. 75 % (nach 10 Jahren, § 55 Abs. 1 SGB V).

Wichtig für dich: Der Festzuschuss bezieht sich immer auf die Regelversorgung. Nicht auf die Behandlung, die du tatsächlich bekommst.

Ein Festzuschuss, drei Versorgungsarten

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterscheidet drei Versorgungsarten. Für dich ist entscheidend: Bei allen drei zahlt die Kasse denselben Festzuschuss.

1. Regelversorgung

Die einfachste Lösung. Beispiel: eine Metallkrone im Seitenzahnbereich. Die GKV übernimmt den Festzuschuss, den Rest zahlst du.

2. Gleichartige Versorgung

Gleiche Grundversorgung, aber hochwertiger. Beispiel: eine Metallkrone mit Keramikverblendung. Dein Festzuschuss bleibt gleich. Die Mehrkosten trägst du.

3. Andersartige Versorgung

Eine komplett andere Lösung. Beispiel: ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, denn er wird nach dem Befund berechnet, nicht nach deiner Wahl.

Das Prinzip: Ob günstigste oder teuerste Variante: Deine Kasse zahlt immer denselben Betrag für denselben Befund.

Konkrete Zahlen: Das zahlst du selbst

Hier sind realistische Eigenanteile auf Basis des KZBV-Festzuschuss-Katalogs:

BehandlungGesamtkostenGKV-FestzuschussDein Eigenanteil
Krone (Vollkeramik)900 – 1.500 €250 – 500 €500 – 1.200 €
Implantat (mit Krone)1.500 – 3.500 €0 € direkt*1.500 – 3.500 €
Brücke (3-gliedrig)1.800 – 4.000 €600 – 1.000 €1.000 – 3.000 €
PZR (2× jährlich)160 – 360 €/Jahr0 €160 – 360 €/Jahr

*Bei Implantaten zahlt die GKV keinen Zuschuss für das Implantat selbst. Es gibt lediglich einen Festzuschuss für die Suprakonstruktion (die Krone auf dem Implantat), der sich am Befund orientiert, also an der Alternativversorgung (z. B. Brücke). (Quelle: § 55 SGB V, KZBV Festzuschuss-Richtlinie)

Die fünf größten GKV-Irrtümer

Irrtum 1: “Die Kasse zahlt 80 %”

Nein. Die GKV zahlt 60 % der Regelversorgung. Nicht 60 % deiner tatsächlichen Rechnung. Wählst du eine Vollkeramik-Krone für 1.200 €, bekommst du trotzdem nur den Festzuschuss von ca. 250–500 €. Das sind 20–40 % deiner Rechnung.

Irrtum 2: “Implantate werden übernommen”

Implantate sind keine Kassenleistung. Die GKV übernimmt 0 € für das Implantat selbst (§ 55 SGB V). Es gibt lediglich einen kleinen Festzuschuss für die Krone auf dem Implantat, orientiert an der günstigeren Alternativversorgung.

Irrtum 3: “Mit Bonusheft kaum Eigenanteil”

Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss von 60 % auf maximal 75 % der Regelversorgung. Bei einer Krone spart dir das vielleicht 50–100 €. Bei einem Implantat für 2.500 € ändert das Bonusheft fast nichts an deinem Eigenanteil.

Irrtum 4: “Zahnreinigung ist Kassenleistung”

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Regelleistung der GKV. Manche Kassen zahlen freiwillig einen Zuschuss (oft 40–60 € pro Jahr), aber die meisten übernehmen nichts. Bei Kosten von 80–180 € pro Sitzung zahlst du das in der Regel komplett selbst. (Quelle: GOZ, GKV-Spitzenverband)

Irrtum 5: “Ich brauche keine Zusatzversicherung”

Bei hochwertigem Zahnersatz decken die Festzuschüsse der GKV oft nur 15–35 % der tatsächlichen Kosten. Je besser die Versorgung, die du dir wünschst, desto größer wird die Lücke zwischen Festzuschuss und Rechnung.

Quellen

  • KZBV Festzuschuss-Katalog (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
  • § 55–56 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)
  • GKV-Spitzenverband: Festzuschuss-Richtlinie
  • GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)

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